Keine Angst vorm Bestellerprinzip
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz trat am 01. Juni 2015 in Kraft.
Somit wird das sogenannte Bestellerprinzip bei Vermietung umgesetzt.
Was bedeutet dies für Sie als Vermieter?
Nach der Neuregelung wird künftig der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden nur in engen Grenzen für die Vermittlung einer Mietwohnung Geld nehmen dürfen. Der Miet-Wohnungsvermittler kann faktisch nur noch vom Vermieter bestellt werden.
Gilt das "Bestellerprinzip" auch für den Verkauf?
Nein. Das Bestellprinzip gilt nur bei Vermietung von Wohnraum.
Welche Dienstleistungen werden erbracht?
Die Maklertätigkeit im Bereich Vermietung ist zeitaufwendig und erfordert - insbesondere im ländlichen Bereich - ein hohes Maß an Vorbereitung.
Über Beratung zu Nutzungmöglichkeiten, Mietpreisfindung, Empfehlungen zur Nebenkostengestaltung bis zur Werbung im Internet, Schaukästen und nicht zuletzt zeitaufwendige Besichtigungen und Einsatz in den Abendstunden / Wochenenden.
Somit wird das sogenannte Bestellerprinzip bei Vermietung umgesetzt.
Was bedeutet dies für Sie als Vermieter?
Nach der Neuregelung wird künftig der Wohnungsvermittler vom Wohnungssuchenden nur in engen Grenzen für die Vermittlung einer Mietwohnung Geld nehmen dürfen. Der Miet-Wohnungsvermittler kann faktisch nur noch vom Vermieter bestellt werden.
Gilt das "Bestellerprinzip" auch für den Verkauf?
Nein. Das Bestellprinzip gilt nur bei Vermietung von Wohnraum.
Welche Dienstleistungen werden erbracht?
Die Maklertätigkeit im Bereich Vermietung ist zeitaufwendig und erfordert - insbesondere im ländlichen Bereich - ein hohes Maß an Vorbereitung.
Über Beratung zu Nutzungmöglichkeiten, Mietpreisfindung, Empfehlungen zur Nebenkostengestaltung bis zur Werbung im Internet, Schaukästen und nicht zuletzt zeitaufwendige Besichtigungen und Einsatz in den Abendstunden / Wochenenden.
Wie können wir Ihnen also künftig helfen?
Um künftig für Sie tätig sein zu können, bieten wir Ihnen als Vermieter 3 Varianten unserer Dienstleistung an.
Sprechen wir darüber!
Petra M. Schmitt
Vermietung: (0 60 52)44 65
Um künftig für Sie tätig sein zu können, bieten wir Ihnen als Vermieter 3 Varianten unserer Dienstleistung an.
Sprechen wir darüber!
Petra M. Schmitt
Vermietung: (0 60 52)44 65
Unsere Leistungen für Vermieter
Beratung zu allen Fragen rund um Ihre Immobilie
Fotografie und Exposé-Erstellung
Starkes regionales Netzwerk
Sehr gut gepflegte Interessentenkartei
Auf Wunsch: Handwerkerempfehlungen
Inserate in regionalen Medien & in den Immobilienportalen
Besichtigungstermine
Bonitätsprüfung der Interessenten
Erstellung des Energieausweises
Erstellung des Mietvertrags
Wohnungsübergabe bei Einzug
Wohnungsabnahme bei Auszug